Dienstleistungen

Buchhaltung und Firmenverwaltung (Company Administration): Dieser Service umfasst alle Aufgaben der Abteilungen Finanzverwaltung und (kaufmännische) Auftragsabwicklung, und wird Ihnen und Ihren Kunden unter Ihrem Firmennamen durch unser effizientes Shared Services Center (SSC) geliefert. Wir können Ihnen alles, was Sie zur Unterstützung Ihres Vertriebs benötigen, von einem Tag auf den anderen zur Verfügung stellen.

Der Buchhaltungs- und Verwaltungsservice beeinhaltet:

Virtuelles Büro

EBS bietet Ihnen auch den Service eines virtuellen Büros, das speziell auf die Bedürfnisse von ausländischen Kunden zugeschnitten ist.

Zu den Dienstleistungen des virtuellen Büros gehören:

Lohn- und Gehaltsabrechnung

EBS bietet einen Lohnbuchhaltungsservice, um die Gehälter, das Nettoeinkommen und die Steuerabzüge für in den Unternehmen unserer Kunden angestellte Personen zu berechnen. Zu dieser Dienstleistung gehört auch die Mitteilung über die jeweils monatlich zu zahlenden Beträge sowie die Erledigung der Jahresabschlusserklärungen.

Unternehmensgründung

In der Praxis gibt es nur zwei geläufige Formen von Limited Companies, also Gesellschaften mit Haftungsbeschränkung in Großbritannien. Publikumsgesellschaften bzw. Aktiengesellschaften (d. h. Public Companies, PLCs), die ein Aktienkapital von 50.000 £ haben müssen, sowie Personengesellschaften (Private Companies, LTDs), die eine Mindeststammeinlage von 1 £ haben.

Wir prüfen beim Handelsregister die Verfügbarkeit Ihres gewünschten Firmennamens, gründen die „UK-Limited“ Ihrer Wahl und bestellen die ersten Directors und Gesellschafter.

Company Secretary & Registered Office (eingetragener Firmensitz)

Jede Limited Company in Großbritannien muss ein Registered Office haben, wobei es sich um die offizielle Adresse des Unternehmens handelt. Die tatsächliche Geschäftsadresse kann sich an einem anderen Ort wie z. B. einem Technologiezentrum befinden, das Registered Office ist jedoch wichtig, da es die Adresse ist, an die „offizielle Schreiben“ gesandt werden müssen. Bei in England gegründeten Limited Companies muss das Registered Office in England sein.

Jede Publikumsgesellschaft muss einen Company Secretary haben, und Personengesellschaften können einen haben, wenn sie dies möchten. Der Company Secretary ist kein Director sondern eine „Führungskraft“ der Gesellschaft und kann einige der offiziellen Funktionen wie beispielsweise Gespräche mit den Steuerbehörden ausüben und kann viele offizielle Formulare im Namen der Gesellschaft unterzeichnen.

Der Company Secretary ist für die Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente (die „Statutory Records“) der Limited Company und dafür verantwortlich, die Behörden in Bezug auf Änderungen auf aktuellem Stand zu halten, und ihm obliegt die Verwaltung der Gesellschaft.

IT- und Kommunikationsunterstützung

Unsere Schwestergesellschaft EBS Computer Services bietet kostengünstige Gründungs- und Supportpakete an, die für die Unterstützung lokaler Tätigkeiten bestimmt sind und sich wirkungsvoll in die Muttergesellschaft einbinden lassen.