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COVID-19 Update

EBS is operating as normal, although many of us are working from home following Government guidelines. The Government have announced measures to protect businesses from the effects of Coronavirus. Find out how it affects your business... Read More

EBS arbeitet ausschließlich mit ausländischen Unternehmen die in den britischen Markt eintreten möchten.

Unser Angebot umfasst Markteintrittsdienstleistungen, die es Ihnen ermöglichen auf kosteneffektive Art und Weise in den britischen Markt einzutreten.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

Unternehmensgründung

Wir überprüfen die Verfügbarkeit Ihres bevorzugten Unternehmensnamens, gründen Ihr gewünschte Unternehmensart (Tochtergesellschaft/Zweigniederlassung), entwickeln Ihre Verfassung und berufen die Direktoren und Gesellschafter Ihres Unternehmens.

Buchhaltungsservices für ausländische Unternehmen

Wir bieten eine komplett ausgelagerte Finanzfunktion und eine Lösung zur Verwaltung Ihrer UK Finanzen. EBS Dienstleistungspalette umfasst die Buchführung, Lohnabrechnung, Mehrwertsteuer, Verkaufsrechnungen, Zulieferrechnungen, Verwaltung von Kunden- und Zulieferrechnungen und das Verfassen von monatlichen Managementberichten.

Die Direktoren des britischen Unternehmens sind verpflichtet Ihre Jahresrechnung an Companies House (das britische Handelsregister) zu übermitteln. Bei Privatunternehmen muss dieses innerhalb von neun Monaten nach dem Ablauf des Abrechnungszeitraums stattfinden und bei Akteingesellschaften innerhalb von sieben Monaten.

Jede Limited muss, mit Hilfe einer speziellen Software, eine Umstazsteuererklärung Online abgeben. Innerhalb von neun Monaten muss die Steuererklärung abgegeben und die Steuern bezahlt werden.

Jedes Unternehmen mit einer britischen Zweigniederlassung oder Büro muss britische Körperschaftssteuer in Höhe von 19%.

Unternehmen deren Umsatz £85000 im Jahr überschreitet, müssen die Mehrwertsteuerregistrierung vornehmen. Es kann vor Erreichen dieser Schwelle auch freiwillig unternommen werden.

Handelsadresse

Wir bieten einen kompletten Handelsadressen Service an, inklusive Telefon- und Postabwicklung, Meeting Services in unseren zentral gelegenen Büros, sowie viele andere Services die Sie von einem voll funktionsfähigen Büro gewohnt sind, bis Sie ihr eigenes Büro haben.

Beratungsdienstleistungen

Praktische Beratung in Hinsicht auf Ihre Unternehmensform, Unternehmensleitung und andere relevante Regularien, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung stehen.

Vermittlungsservices

Wir bieten Ihnen eine zentrale Anlaufstelle für eine Vielzahl von anderen Services, einschließlich Handyverträgen, IT Dienstleistungen, Marketing- und Vertriebsdienstleistungen, Visas, Personalbeschaffung, Unternehmensversicherung und Autoleasing.

Eingetragener Firmensitz und Regelkonformität

Jedes Unternehmen muss einen eingetragenen Firmensitz haben welcher als offizielle Adresse für das Unternehmen gilt. Dieser muss sich in dem Land befinden in dem das Unternehmen gegründet wurde (England, Wales oder Schottland). Zudem muss das Unternehmen einen Direktor angeben, der seinen Wohnsitz in einem beliebigen Land haben kann. EBS kann als Adresse für Ihren Firmensitz genutzt werden.

Das Mindeststammkapital für ein Privatunternehmen (stellt die häufigste Unternehmensform dar) besteht aus einer Aktie, der einen beliebigen Wert haben kann. Der Mindestwert ist £50000 für eine Aktiengesellschaft.

Die Direktoren eines Unternehmens sind dafür zuständig ihren Firmendokumentierung zu pflegen, können dieses aber an einen Gesellschaftssekretär (Company Secretary) delegieren. Der Gesellschaftssekretär ist der offizielle Vertreter des Vorstandes und agiert auf Anweisung der Direktoren. Obwohl es nicht vorgeschrieben ist, empfehlen wir Ihnen einen Gesellschaftssekretär zu berufen, da die Steuerbehöden nur mit berufenen Direktoren oder Gesellschaftssekretären kommunizieren.

Wir können zudem unsere Geschäftsadresse als Ihre Serviceadresse angeben, so dass Ihre Privatadresse nicht im öffentlichen Register einsehbar ist. Die Serviceadresse unterscheidet sich von dem Firmensitz.

Lohnabrechnung und Mitarbeiterbegünstigungen

Unser Wissen und Erfahrung im britischen Arbeitsrecht war entscheided für viele ausländische Unternehmen die mit unserer Hilfe dem britischen Markt beigetreten sind.

Sobald Sie in Grossbritannien Personal einstellen, müssen Sie sich dort für die Lohnsteuer registrieren (PAYE oder auch Quellenabzugsverfahren). Unser engagiertes Team besitzt alle notwendigen Erfahrungen um Ihre Lohnabrechnung zu bearbeiten.

EBS Lohnabrechnung bietet folgende Services:

  • Registrierung des Unternehmens als Arbeitgeber (PAYE – Quellenabzugsverfahren)
  • Vorbereitung und Einreichung der Gehaltsabrechnung
  • Vorbereitung der Gehaltsbescheinigung
  • Bearbeitung des Jahresabschlusses der Gehaltsabrechnung
  • Vorbereitung und Einreichung von Erklärungen über Personalaufwendungen
  • Management der Altersversicherung.

Wir wickeln auch gerne Mitarbeiterbegünstigungen für Sie ab, inklusive privater Krankensicherung, Lebensversicherung, Gutscheine für Kinderbetreuung, sowie andere praktische Dienstleistungen, die unser Netzwerk von Unternehmenskontakten für Sie abwickeln können.

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